Seit 2 Jahren verbreitet ein Hundegesetz in Dänemark unter den Urlaubern Angst und Schrecken.
Insgesamt 13 Hunderassen wurden in einem Gesetz als gefährlich eingestuft. Darin enthalten sind aber auch Mischlinge und Hunde, die diesen verbotenen Tieren ähnlich sehen. Generelles Einreiseverbot haben Pitbull Terrier und Tosa Inu. Das gilt auch für alle übrigen 11 Rassen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass diese Hunde vor dem 17.03.2010 angeschafft wurden. Doch auch dann müssen diese Hunde einen Maulkorb tragen und sind nur an einer 2 m langen Leine zu führen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind über 1.400 Hunde getötet worden.
Dass diese Regelung auch für Urlauber gilt, die in Dänemark Urlaub oder nur einen Tagesausflug machen wollen, wissen viele nicht. Hunde dürfen in Dänemark nur in ausgewiesenen Hundewäldern ohne Leine laufen, bzw. an Stränden von Oktober bis April. Ansonsten gilt absolute Leinenpflicht. In Restaurants sind Hunde generell verboten.
Durch das Hundegesetz sind besonders Mischlinge gefährdet. Es reicht schon aus, einem der "Listenhunde" ähnlich zu sehen, um von der Polizei beschlagnahmt und eingeschläfert zu werden. Es obliegt dem Gesetz nach der Polizei zu entscheiden! Wer mit seinem Hund nach Dänemark einreisen möchte, sollte sich vorher genau mit dem Inhalt des Gesetzes vertraut machen. Den Gesetzestext finden sie hier..... . Nur wer nachweisen kann, dass sein Hund nicht zu den Listenhunden gehört, hat eine Chance seinen Hund behalten zu dürfen, wenn die Polizei diesen Nachweis anerkennt. Im Gesetz verankert ist auch, dass Hunde - unabhängig von der Rasse - konfisziert und eingeschläfert werden dürfen, wenn sie einem anderen Hund oder Menschen Bisswunden zufügen. Über die Schwere des Bisses entscheidet wieder nur die Polizei!